Immobilien

Liegenschaften, also unbewegliche Sachen. Im Bereich Recht die Bezeichnung für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht, Erbpachtrecht, Bergwerkseigentum). Die Übertragung des Eigentums an Immobilien und die Belastung von Immobilien bedarf der Eintragung in das jeweilige Grundbuch.


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