Banken

Unternehmungen, die mit relativ geringem Eigenkapital gewerbsmäßig Geld-, Kapital- und Kreditgeschäfte betreiben; sie unterliegen der staatlichen Bankenaufsicht. Der Rechtsform nach werden unterschieden: Privatbanken, öffentlich-rechtliche Banken (Staatsbanken, Landeszentralbanken, Landesbanken, Gemeindebanken, Sparkassen) und Kreditgenossenschaften.

Im Mittelpunkt des Bankbetriebs steht das Kreditgeschäft, d. h. die Bank leiht Geld auf bestimmte Fristen an andere aus und beschafft sich die hierfür erforderlichen Mittel, indem sie ihrerseits von Dritten Geld leihweise hereinnimmt; daneben übernimmt die Bank Dienstleistungsgeschäfte, indem sie gegen Gebühr Verwaltungsaufgaben erfüllt.

Zu den aktiven Bankgeschäften gehören langfristige Kredite wie z.B. Hypotheken, Diskontgeschäfte wie der Ankauf von Wechseln vor Verfall unter Abzug des Diskonts, Lombardkredite also Kredite gegen die Verpfändung von beweglichen Werten wie Wertpapieren, Wechseln und Waren.

Zu den passiven Bankgeschäften Einlagen, Annahme von Spargeldern und Ausgabe von Schuldverschreibungen und Pfandbriefen; zu den Dienstleistungsgeschäften zählen Geldwechsel-, Inkasso-, Giro- und Zahlungsverkehr, Effekten-, Depotgeschäfte und Beratung.

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