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Begriffserklärung Immobilienfonds:
Sondervermögen für eine Vermögensanlage in Grundstücken, die mit Wohn- oder Geschäftshäusern bebaut sind oder bebaut werden sollen. Geschlossene Immobilienfonds sind objektgebunden. Die Zeichner kommen in den Genuss der steuerlichen Abschreibung. - Offene Immobilienfonds sind nicht objektgebunden, vielmehr wird durch An- und Verkauf von Grundstücken eine breitere Risikostreuung erreicht. Die Zertifikate werden an der Börse gehandelt und unterliegen der Börsenumsatzsteuer.